Zum gut finden:
Formulare und Kontakte.

Die Stadtverwaltung Monheim am Rhein bietet mittelständischen Unternehmen einen besonderen Service. Ob Existenzgründung, Standortplanung oder Gewerbeanmeldung: Bei gewerblichen Vorhaben werden Interessierte von kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt.

In unserem Formularcenter haben wir für Sie zudem alle nötigen Formulare als Download zusammengestellt.

Baugenehmigung

In der Regel sind alle baulichen Maßnahmen (Neubau, Umbau, Abbruch) sowie Nutzungsänderungen von Gebäuden genehmigungspflichtig. Die entsprechenden Antragsunterlagen können von wenigen Ausnahmen abgesehen nur von Architekten und Ingenieuren eingereicht werden. Deshalb empfiehlt es sich, von Beginn an einen bauvorlagenberechtigten Architekten(in) oder Ingenieur(in) hinzuzuziehen, der Sie und Ihre Planungen begleitet.

Weitere Informationen zur Genehmigung von Bauvorhaben finden Sie auf den Internetseiten der städtischen Bauaufsicht. Dort werden auch die passenden Ansprechpersonen für weitere Fragen genannt.

Für alle Werbeanlagen größer als 1 m² benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung. Die Antragsunterlagen sind von einer Fachfirma einzureichen – in der Regel wird dies von dem Unternehmen übernommen, welches die Werbeanlage für Sie errichtet.

Ansprechpartner

Daniel Janes
Abteilungsleitung Bauaufsicht

Rathaus, Raum 236

Telefon: +49 (0)2173 951-682
Telefax: +49 (0)2173 951-25-682
E-Mail: djanes@monheim.de
Bauantrag und Antrag auf Vorbescheid
  • Bauantrag / Antrag auf Vorbescheid > Download
  • Bauantrag / Antrag auf Vorbescheid (Sonderbau) > Download
  • Bauantrag / Antrag auf Vorbescheid (Werbeanlage) > Download

Anlagen zum Bauantrag und zum Antrag auf Vorbescheid
  • Baubeschreibung > Download
  • Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 227 > Download
  • Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlage > Download

Weitere Vordrucke und Merkblätter
  • Antrag auf Beseitigung an Anlagen > Download
  • Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung nach § 7 BauO NRW 2018 > Download
  • genehmigungsfreie Bauvorhaben nach § 62 BauO NRW 2018 / Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung nach § 69 BauO NRW 2018 > Download
  • Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW 2018 > Download

Gewerbemeldungen

Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, dieses bei der zuständigen Verwaltung zu melden. Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Links zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW zur Verfügung, über das Sie die Meldungen elektronisch vornehmen können. Außerdem finden Sie hier Informationen zu besonderen Tätigkeiten und Antworten auf die häufigsten Fragen.

Für weitere Informationen können Sie zudem die oben angegebenen Ansprechpersonen kontaktieren.

Ansprechpartner

Lahdia Ben-Ramdane
Gewerbeangelegenheiten Buchstaben A bis D

Rathaus, Raum 121

Telefon: +49 (0)2173 951-529
Telefax: +49 (0)2173 951-25-529
E-Mail: gewerbe@monheim.de
Ines Breymann
Gewerbeangelegenheiten Buchstaben T bis V

Rathaus, Raum 108

Telefon: +49 (0)2173 951-322
Telefax: +49 (0)2173 951-25-322
Michael Holtschneider
Gewerbeangelegenheiten Buchstaben E bis S

Rathaus, Raum 107

Telefon: +49 (0)2173 951-3581
Telefax: +49 (0)2173 951-25-3581
E-Mail: gewerbe@monheim.de

Besondere Gewerbe

Für eine Reihe von Gewerbetätigkeiten benötigen Sie spezielle Genehmigungen. Dazu gehören unter anderem:

Ansprechpartner

Lahdia Ben-Ramdane
Gewerbeangelegenheiten Buchstaben A bis D

Rathaus, Raum 121

Telefon: +49 (0)2173 951-529
Telefax: +49 (0)2173 951-25-529
E-Mail: gewerbe@monheim.de
Ines Breymann
Gewerbeangelegenheiten Buchstaben A bis J

Rathaus, Raum 108

Telefon: +49 (0)2173 951-322
Telefax: +49 (0)2173 951-25-322
Michael Holtschneider
Gewerbeangelegenheiten Buchstaben E bis S

Rathaus, Raum 107

Telefon: +49 (0)2173 951-3581
Telefax: +49 (0)2173 951-25-3581
E-Mail: gewerbe@monheim.de
Gaststättengewerbe

Das Gaststättengewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die auf dem Verkauf von Getränken oder zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle basiert. Wer ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, bedarf in der Regel einer Erlaubnis. Nachfolgend stellen wir Ihnen den Link zum Online-Antrag für Gaststättengewerbe sowie einige Merkblätter als Download zur Verfügung. Für weitere Informationen können Sie zudem die oben angegebenen Ansprechpersonen kontaktieren.


Reisegewerbe

Das Reisegewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb von gewerblichen Niederlassungen stattfindet. Wer ein Reisegewerbe ausüben möchte, bedarf der entsprechenden Erlaubnis und benötigt in der Regel eine Reisegewerbekarte. Nachfolgend stellen wir Ihnen den Link zum Online-Antrag für Reisegewerbe sowie sowie einige Merkblätter als Download zur Verfügung. Für weitere Informationen können Sie zudem die unten angegebenen Ansprechpersonen kontaktieren.


Automatengewerbe

Das Automatengewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die auf der Aufstellung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit basiert. Zum Verbraucherschutz und zur Eindämmung von Spielsucht unterliegt das Automatengewerbe verschiedener gesetzlicher Vorschriften. So bedarf beispielsweise jeder, der ein Automatengewerbe ausüben möchte, einer entsprechenden Erlaubnis sowie einer Geeignetheitsbestätigung über den gewünschten Aufstellungsort der Spielautomaten. Nachfolgend stellen wir Ihnen den Link zum Online-Antrag für Automatengewerbe sowie einige Merkblätter als Download zur Verfügung. Für weitere Informationen können Sie zudem die unten angegebenen Ansprechpersonen kontaktieren.


Maklertätigkeiten

Wenn Sie ein Gewerbe als Makler(in) für Immobilien, Wohnraum, Darlehen oder (bestimmte) Kapitalanlagen oder als Bauträger oder Baubetreuer betreiben möchten, benötigen Sie dafür eine so genannte Maklererlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung. Auch wenn dafür der Kreis Mettmann zuständig ist, erhalten Sie die Antragsunterlagen bei der Gewerbestelle der Stadt Monheim am Rhein. Der Antrag muss folgende Unterlagen umfassen:

  • Antragsformular
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister – erhältlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde
  • Führungszeugnis – erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Monheim am Rhein
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes – erhältlich im zuständigen Finanzamt
  • Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug (nur für juristische Personen notwendig)

Weitere Informationen zur Maklererlaubnis nach § 34c GewO finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Mettmann.


Gewerblicher Umgang mit Lebensmitteln

Wenn Sie als Gewerbetreibender mit Lebensmitteln umgehen oder in Zukunft mit Lebensmitteln umgehen möchten, müssen Sie eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen kennen und beachten. Als zuständige Behörde stellt Ihnen der Kreis Mettmann dazu auf seinen Internetseiten wichtige Informationen zur Verfügung.


Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema Gewerbemeldung.

1. Was ist ein Gewerbe, was ist eine gewerbliche Tätigkeit?

Der Begriff des Gewerbes ist gesetzlich nicht definiert. Er hat sich durch Rechtsprechung und Literatur gebildet. Im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) wird der Begriff durch vier wesentliche Kriterien bestimmt:

  • Selbstständigkeit (persönlich unabhängig)
  • Regelmäßigkeit (fortgesetzte, planmäßige und nachhaltige Ausübung)
  • Entgeltlichkeit (unmittelbarer oder mittelbarer Vorteil, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit)
  • Erlaubte Tätigkeit.

Die Gewerbeordnung ist insbesondere nicht anzuwenden auf die so genannten freiberuflichen Tätigkeiten wie:

  1. Künstlerische, wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit
  2. Tätigkeiten der:
  • Rechtsanwälte, Notare, Rechtsbeistände
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte
  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Psychologen
  • selbstständigen Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten.

 3. Fischerei sowie Land- und Forstwirtschaft, wenn die Ausnutzung des Bodens wesentliche Betriebsgrundlage und Voraussetzung des Betriebes ist (Urproduktion).

Für bestimmte Tätigkeiten sind zusätzliche Erlaubnisse einzuholen:

  • Automatengewerbe (§ 33 c Gewerbeordnung)
  • Gaststätten/Hotels (§ 2/§ 9 Gaststättengesetz

- Ausnahme: Beherbergungsbetrieb mit weniger als 8 Gästen gleichzeitig

  • Bewachungsgewerbe (§ 34 a Gewerbeordnung)
  • Nach § 34c Gewerbeordnung: [mit entsprechender Seite verlinken]

- Immobilien- und Wohnraumvermittlung
- Finanzdienstleister (Ausnahmen: Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen)
- Bauträger und Baubetreuer (Makler)
- Darlehensvermittler

  • Personenbeförderung (z.B. Taxifahrer(in), Transportgewerbe)

Sonderfälle:

- Handel mit hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen, Unterhaltungselektronik, Computer, Edelsteine, Schmuck, Altmetalle etc.
- Reisebüros, Vermittlung von Unterkünften
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften u.ä.
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen, Schlüsseldienste
- Darlehenvermittlung


2. Wer darf ein Gewerbe ausüben?

Nach § 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist der Betrieb eines Gewerbes Jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).


3. Was ist anzuzeigen?

Anzuzeigen sind:

  • die Neuerrichtung eines Gewerbes bzw. die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
  • die Übernahme eines bestehenden Betriebes
  • die Eröffnung einer weiteren Betriebsstätte eines bereits in der Gemeinde bestehenden Gewerbebetriebes
  • die Einrichtung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle (z.B. Verkaufsbüro, Auslieferungslager)
  • ein Wechsel des Gegenstandes oder eine Ausdehnung des Gewerbes auf nicht geschäftsübliche Ware oder gewerbliche Leistungen
  • die Verlegung des Gewerbes oder einer Betriebsstätte innerhalb der Gemeinde oder der Wechsel des Wohnsitzes des Gewerbetreibenden
  • die Änderung der Rechtsform eines Betriebes sowie der Ein- und Austritt eines Gesellschafters
  • die vollständige oder teilweise Aufgabe des Gewerbes.

Automatenaufstellungsgewerbe
Die Anzeigepflicht besteht auch für das Aufstellen von Waren-, Dienstleistungs- und Unterhaltungsautomaten durch gewerbliche Aufsteller und zwar in allen Gemeinden, in deren Zuständigkeitsbereich Automaten aufgestellt werden. 

Nebenberufliche Tätigkeit
Auch nebenberufliche Tätigkeiten sind anzeigepflichtig, wenn sie selbstständig in der Absicht der Gewinnerzielung (ohne Rücksicht auf dessen Höhe) sowie regelmäßig ausgeübt werden und nicht unter die oben definierten freiberuflichen Tätigkeiten fallen (siehe Punkt 1. Was ist ein Gewerbe?).

Reisegewerbekarte
Auch Gewerbetreibende, die im Besitz einer Reisegewerbekarte sind, haben bei Wohnsitzwechsel der gewerblichen Anzeigepflicht - § 55c GewO - in gleicher Weise nachzukommen. Dies kann formlos, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. 


4. Wer muss eine Gewerbeanzeige vornehmen?

Eine Gewerbeanzeige muss durch den Gewerbetreibenden erfolgen.


5. Wo muss eine Gewerbeanzeige erfolgen?

Eine Anzeige ist nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes einzureichen. Die Anzeige bei der Stadt Monheim am Rhein kann über den städtischen Onlineservice, per Post, Fax oder persönlich erfolgen.


6. Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Wenn Sie eine Gewerbeanzeige persönlich vornehmen, benötigen Sie:

  • den Personalausweis / Pass
  • Anmelde- / Abmelde- / Ummeldegebühr
  • falls Sie Ausländer sind: Ihre Aufenthaltsgenehmigung.
  • falls Sie erlaubnisbedürftige Tätigkeit beantragen: die jeweilige Erlaubnis

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind:

  • Automatengewerbe (§ 33 c Gewerbeordnung
  • Gaststätten/Hotels (§ 2/§ 9 Gaststättengesetz)
  • Bewachungsgewerbe (§ 34 a Gewerbeordnung)
  • Nach § 34 c Gewerbeordnung:

- Immobilien- und Wohnraumvermittlung
- Finanzdienstleister(Ausnahmen: Vermittlung von Versicherungen undBausparverträgen)
- Bauträger und Baubetreuer (Makler(in))
- Darlehensvermittler

  • Personenbeförderung (z.B. Taxifahrer(in), Transportgewerbe)
  • Sonderfälle:

- Handel mit hochwertigen Konsumgütern, Kraftfahrzeugen, Unterhaltungselektronik, Computern, Edelsteine, Schmuck Altmetallen etc.
- Reisebüros, Vermittlung von Unterkünften
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften u.ä.
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen, Schlüsseldienste
- Darlehensvermittler

  • falls Sie eine Reisegewerbekarte beantragen möchten:

- Gewerbezentralregisterauszug vom Gewerbeamt
- Führungszeugnis vom Einwohnermeldeamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- ein Lichtbild


7. Was ist eine Reisegewerbekarte?

Falls Sie Ihr Gewerbe nicht von einem festen Punkt, sondern von ständig wechselnden Standorten aus betreiben wollen, so ist das ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte


8. Was habe ich als Existenzgründer(in) zu beachten?

Bevor Sie Ihr Existenzgründungsvorhaben in die Tat umsetzen können, ist eine Reihe von formalen Schritten zu erledigen. Die Tabelle zeigt, wo,was durch wen zu erledigen ist. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!


Hotels & Tagung

ACHAT Comfort Köln/Monheim
Delitzscherstraße 1
40789 Monheim am Rhein

Telefon +49 (0)2173 330380
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Baumberger Rheinterrassen
Klappertorstraße 47-49
40789 Monheim am Rhein

Telefon + 49 (0)2173 96460
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Comfort Hotel Monheim
Rheinpromenade 2
40789 Monheim am Rhein

Telefon +49 (0)2173 9932880
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Haus Rheinblick
Rheinuferstraße 8
40789 Monheim am Rhein

Telefon +49 (0)2173 49010
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Haus Sonnenschein – Hotel Garni
Krischerstraße 78
40789 Monheim am Rhein

Telefon +49 (0)2173 896810
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Hotel am Wald
An der Alten Ziegelei 4
40789 Monheim

Telefon +49 (0)2173 33070
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Marienburg Monheim Gästehaus
Hofstraße 16
40789 Monheim

Telefon +49 (0)2173 2086310
Zur Webseite

Nutzung für Veranstaltungsgäste der Marienburg Monheim und der Grillakademie im Kutscherhaus


Marienburg Monheim Business & Conference Center
Hofstraße 16
40789 Monheim

Telefon +49 (0)2173 2086310
Zur Webseite


Zum Vater Rhein
An d'r Kapell 4
40789 Monheim

Telefon +49 (0)2173 392380
Zur Webseite


 
 
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